Klassenpflegschaft
Aufgaben:
- Dient der Zusammenarbeit der Eltern und der Lehrer/innen sowie dem Informations- und Meinungsaustausch, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse
- Mitarbeit in weiteren Gremien, besonders der Schulpflegschaft
- Jede Schulkasse (1a, 1b, 1c, 2a, 2b ...) hat eine eigene Klassenpflegschaft. Es gibt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in, die in geheimer Wahl (zwei getrennte Wahlgänge) gewählt
werden, eine gemeinsame Stimme der Eltern je Kind.
Schulpflegschaft
Aufgaben:
- Vertritt das Interesse der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule
- Berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz richten
- Wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz.
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreter/innen. Es gibt eine/n
Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.
Schulkonferenz (oberstes
Mitwirkungsgremium an der Schule.)
Aufgaben:
- Beratung in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule
- Kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörge richten
- Trifft wichtige Entscheidungen für die Schule.
Mitglieder der Schulkonferenz sind Schulleiter/in (Vorsitz) sowie die gewählten Vertreter der Lehrer/innen und Eltern (i.d.R. aus der
Schulpflegschaft).