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Mitwirkungsgremien (vgl. Schulgesetz NRW, §§ 65, 72, 73)

 

 

Klassenpflegschaft

Aufgaben: dient der Zusammenarbeit der Eltern und der Lehrer/innen sowie dem Informations- und Meinungsaustausch, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse; Mitarbeit in weiteren Gremien, besonders der Schulpflegschaft.

Jede Schulklasse (1a, 1b, 1c, 2a, 2b ...) hat eine eigene Klassenpflegschaft. Es gibt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in, die in geheimer Wahl (zwei getrennte Wahlgänge) gewählt werden, eine gemeinsame Stimme der Eltern je Kind.

 

Schulpflegschaft

Aufgaben: Vertritt das Interesse der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz.

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreter/innen. Es gibt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Vorsitzender ist derzeit Guido Bley.

 

Schulkonferenz

Oberstes Mitwirkungsgremium an der Schule.

Aufgaben: Beratung in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule; kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten; trifft wichtige Entscheidungen für die Schule.

Mitglieder der Schulkonferenz sind Schulleiter/in (Vorsitz) sowie die gewählten Vertreter der Lehrer/innen, Eltern (i.d.R. aus der Schulpflegschaft).